Solarkollektoranlagen
(Anträge / Richtlinie / häufig gestellte Fragen (FAQ))

Höhe der Förderung
Je nach Vorhaben (Errichtung oder Erweiterung), Verwendungszweck der Anlage und Art des Antragstellers gelten unterschiedliche Fördersätze je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche bei Anlagen von bis zu 200 m²:

Errichtung einer Anlage:
Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Bereitstellung von Prozesswärme 105 € für Privatpersonen. Für gewerbliche Unternehmen/freiberuflich Tätige 110 € bis zur beihilferechtlichen Genehmigung der Richtlinien durch die Europäische Kommission; danach auch für diesen Antragstellerkreis 105 €.

Bei Errichtung von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung für Privathaushalte und öffentlich-rechtliche Antragsteller 135 €, sofern eine Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoren und 8 m² bei Vakuumröhrenkollektoren errichtet sowie ein Pufferspeicher für die Heizung von in der Regel 50 Liter/m² bei Flach- und 60 Liter/m² bei Röhrenkollektoren verwandt wird.
Bei Nichteinhaltung dieser Mindestgesamtkollektorfläche beträgt der Zuschuss 105 €, es sei denn es wird mit einer vorhabensbezogenen Wärmebedarfsrechnung (Simulation) nachgewiesen, dass der solare Deckungsanteil am Jahresheizwärmebedarf des Gebäudes mindestens 20 % beträgt. Übersteigt die geplante Kollektorfläche 35 m² ist mit dem Zuschussantrag immer ein detailliertes, vorhabenbezogenes Anlagenschema einzureichen.
Gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige erhalten auch für solche Kombi-Anlagen bis zur beihilferechtlichen Genehmigung 110 € und danach 105 €.
Bei Großanlagen über 200 m² beträgt der Zuschuss für alle Antragsteller und Verwendungszwecke 60 € für jeden über 200 m² hinausgehenden m² installierter Bruttokollektorfläche.

Erweiterung bestehender Anlagen:

Der Zuschuss beträgt für alle Antragsteller 60 Euro je angefangenem qm zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage sowie deren Verwendungszweck.

Bei Anlagen, die – wenn auch nur teilweise – zur Schwimmbadbeckenwassererwärmung genutzt werden, beträgt die Förderung 80 % der vorgenannten Sätze.

Solarkollektoranlagen können nur gefördert werden, wenn der jährliche Kollektorertrag mindestens 525 kWh/m² bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-UZ 73 (Stand 2004)– Blauer Engel - erfüllen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4).

Art der Förderung
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).

Antragsberechtigte
Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Amtsblatt der EU 2003 Nr. L 124/S. 36ff.) sowie Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll (Ausnahme: Kontraktoren).

Generell nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen es sich nicht um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften handelt (250 oder mehr Mitarbeiter oder Jahresumsatz über 50 Mio. Euro und Bilanzsumme über 43 Mio. Euro oder Überschreitung dieser Werte bei Hinzurechnung der entsprechenden Daten – Mitarbeiter/Umsatz/Bilanzsumme – eines oder mehrerer anderer Unternehmen, das/die zu mindestens 25 % an dem betroffenen Unternehmen beteiligt ist/sind). Unternehmen, bei denen 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von einem oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, sind keine KMU, es sei denn, es handelt sich bei den Anteilseignern um Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt von weniger als 10 Mio. € und weniger als 5.000 Einwohnern.

   
Energie. Eine sinnvolle und wirtschaftliche Nutzung der Sonnenenergie zahlt sich aus. Optimal dimensionierte Anlagen decken den Warmwasserbedarf im Sommer nahezu komplett, im Jahresdurchschnitt zwischen 60 und 75 Prozent. Auch der Staat, beziehungsweise das jeweilige Bundesland, unterstützt die Installation von Solaranlagen mit einer finanziellen Beihilfe.

   

BE-Kollektor
Die Vorteile im Überblick:

Optimale Nutzung der Sonneneinstrahlung
Variable Einsatzmöglichkeiten
Einfache Montage
Lange Lebensdauer

   

BE XL 6,3
Die Vorteile im Überblick:

1 Bauteil -
weniger Material- und Montageaufwand
Mehr Absorberfläche bedeutet mehr Leistung
Auch und besonders für Großanlagen geeignet
Schnelle Reaktionszeit durch geringes Kollektorvolumen
Made in Germany - 10 Jahre Garantie

 

Hier sind wieder nur einige Beispiele wie wir die Sonnenenergie sinnvoll nutzen können. Bei interesse erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot das individuell auf Ihre wünsche ausgerichtet ist

Prospektanforderung und Fragen die Sie gerne Online stellen möchten können Sie "hier" erledigen.

 
Startseite