Neue Richtlinie zum Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien

Am Samstag, den 25. März 2002 sind die neuen Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm zugunstenerneuerbarer Energien des BMWi mit verbesserten Förderkonditionen bei Solarkollektoren und Biomassenanlagen in Kraft getreten. Hiermit und unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) - hat das BMWi klar die Weichen gestellt für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die neuen Förderrichtlinien kommen für Anträge zur Anwendung, die ab dem Tag nach ihrem Inkrafttreten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen.

Für die beim BAFA zu beantragenden Zuschüsse:

- Der Zuschuss bei Solarkollektoren beträgt künftig 92 Euro pro angefangener m² Kollektorfläche
- Der Zuschuss bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
bis 100 KW Wärmeleistung (z. B. Holzpelletheizkessel) beträgt künftig
- 55 Euro pro kW Nennwärmeleistung
- mindestens 1500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mind. 90 %.


Aktuelle Richtlinien und Förderprogramme können sie hier erfahren

 


Fördermittel Bayern
Brennwertkessel
Bayerisches Modernisierungsprogramm
Zinsgünstige Darlehen bei Modernisierung vorhandener Miet- oder Genossenschaftswohnungen mit mehr als 3 Wohnungen pro Gebäude.
(Wohnungen bei Antragsstellung mindestens 25 Jahre alt)
Information
Bayerisches Staatsministerium des Inneren
Odeonsplatz 3
80539 München
Tel.: 089-2192-01
Fax: 089-2192-13331
Internet: www.innenministerium.bayern.de
Anträge

Bauaufsichtsbehörde
Bitte beachten Sie auch die Förderprogramme von Bund, Bund/BAFA, Bund/Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bund/Deutsche Ausgleichsbank.

 
Fördermittel Bayern
Thermische Solaranlagen
Zuschuss
Nur für kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige mildtätige Organisationen und Religionsgemeinschaften.
- Flachkollektor: 125 Euro/m2 Bruttokollektorfläche
- Vakuumkollektor: 175 Euro/m2 Bruttokollektorfläche Gültig: bis 31.12.2002
Information
Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: 089 / 2162-01
Telefax: 089 / 2162-2760
Internet: www.stmwvt.bayern.de

Anträge
Die Bezirksregierungen
- Oberbayern: 089/2176-2334
- Niederbayern: 0871/808-1333
- Oberpfalz: 0941/5680-3313
- Oberfranken:0921/604-1511
- Mittelfranken:0981/53-402
- Unterfranken:0931/380-1575
- Schwaben:0821/327-2305

Bitte beachten Sie auch die Förderprogramme von Bund, Bund/BAFA, Bund/Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bund/Deutsche Ausgleichsbank.

 

Fragen die Sie gerne Online stellen möchten können Sie "hier" erledigen.

 
Startseite