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Neue Richtlinie zum Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Am Samstag, den 25. März 2002 sind die neuen Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm zugunstenerneuerbarer Energien des BMWi mit verbesserten Förderkonditionen bei Solarkollektoren und Biomassenanlagen in Kraft getreten. Hiermit und unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) - hat das BMWi klar die Weichen gestellt für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die neuen Förderrichtlinien kommen für Anträge zur Anwendung, die ab dem Tag nach ihrem Inkrafttreten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen. Für die beim BAFA zu beantragenden Zuschüsse: - Der Zuschuss bei Solarkollektoren beträgt künftig 92 Euro
pro angefangener m² Kollektorfläche
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Fördermittel Bayern
Thermische Solaranlagen Zuschuss Nur für kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige mildtätige Organisationen und Religionsgemeinschaften. - Flachkollektor: 125 Euro/m2 Bruttokollektorfläche - Vakuumkollektor: 175 Euro/m2 Bruttokollektorfläche Gültig: bis 31.12.2002 Information Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München Telefon: 089 / 2162-01 Telefax: 089 / 2162-2760 Internet: www.stmwvt.bayern.de Anträge Bitte beachten Sie auch die Förderprogramme von Bund, Bund/BAFA, Bund/Kreditanstalt für Wiederaufbau und Bund/Deutsche Ausgleichsbank. |
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